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   OLG Celle, 29.05.2002 - 9 U 314/01   

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https://dejure.org/2002,11061
OLG Celle, 29.05.2002 - 9 U 314/01 (https://dejure.org/2002,11061)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.05.2002 - 9 U 314/01 (https://dejure.org/2002,11061)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. Mai 2002 - 9 U 314/01 (https://dejure.org/2002,11061)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Straßenreinigung: Umfang der winterlichen Räum- und Streupflicht einer Gemeinde innerhalb geschlossener Ortschaften

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 839 BGB; Art. 34 GG; § 52 Abs. 1c NStrG
    Umfang der Streupflicht innerhalb geschlossener Ortschaften; Begriff der gefährlichen Fahrbahnstelle i.S.d. § 52 Abs. 1c Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Streupflicht innerhalb geschlossener Ortschaften; Begriff der gefährlichen Fahrbahnstelle i.S.d. § 52 Abs. 1c Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    NStrG § 52 Abs. 1 c
    Anforderungen an eine die Streupflicht auslösende gefährliche Fahrbahnstelle i. S. d. § 52 Abs. 1 c NStrG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 § 839; Nieders. StraßenG § 52 Abs. 1 c
    Räum- und Streupflicht im Rahmen der Straßenverkehrssicherung; Winterdienst für gefährliche Fahrbahnstellen

Verfahrensgang

  • LG Lüneburg - 2 O 165/01
  • OLG Celle, 29.05.2002 - 9 U 314/01

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 1413
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.07.1990 - III ZR 217/89

    Reichweite der Verkehrssicherungspflicht (Streupflicht) der Gemeinden unter § 1

    Auszug aus OLG Celle, 29.05.2002 - 9 U 314/01
    Als solche gefährlichen Stellen werden daher z. B. starke Gefällstrecken, unübersichtliche Kreuzungen und Straßeneinmündungen, scharfe und unübersichtliche Kurven, auffallende Verengungen sowie zu Glättebildung neigende Brücken- und Straßenanteile an Wasserläufen angenommen (vgl. BGHZ 112, 74; OLG München, NJW-RR 1990, 1121; OLG Brandenburg, VersR 1995, 1439; OLG Jena, BADK-Information 2001, 161).
  • OLG Brandenburg, 22.08.1995 - 2 U 1/95

    Räum- und Streupflicht der Gemeinde

    Auszug aus OLG Celle, 29.05.2002 - 9 U 314/01
    Als solche gefährlichen Stellen werden daher z. B. starke Gefällstrecken, unübersichtliche Kreuzungen und Straßeneinmündungen, scharfe und unübersichtliche Kurven, auffallende Verengungen sowie zu Glättebildung neigende Brücken- und Straßenanteile an Wasserläufen angenommen (vgl. BGHZ 112, 74; OLG München, NJW-RR 1990, 1121; OLG Brandenburg, VersR 1995, 1439; OLG Jena, BADK-Information 2001, 161).
  • BGH, 12.11.1964 - III ZR 121/64
    Auszug aus OLG Celle, 29.05.2002 - 9 U 314/01
    Es muss sich um solche Fahrbahnstellen handeln, die wegen ihrer eigentümlichen Anlage oder bestimmter Zustände, die nicht ohne weiteres erkennbar sind, die Möglichkeit eines Unfalls auch für den Fall nahe legen, dass der Verkehrsteilnehmer die im Verkehr im Winter allgemein erforderliche Sorgfalt walten lässt (vgl. BGH NJW 1965, 201; Senatsurteil vom 11. Januar 1995 - 9 U 11/94 - OLGR Celle 1995, 53).
  • OLG München, 05.10.1989 - 1 U 2344/89

    Streupflicht und Räumpflicht innerhalb geschlossener Ortschaften; Gefährliche

    Auszug aus OLG Celle, 29.05.2002 - 9 U 314/01
    Als solche gefährlichen Stellen werden daher z. B. starke Gefällstrecken, unübersichtliche Kreuzungen und Straßeneinmündungen, scharfe und unübersichtliche Kurven, auffallende Verengungen sowie zu Glättebildung neigende Brücken- und Straßenanteile an Wasserläufen angenommen (vgl. BGHZ 112, 74; OLG München, NJW-RR 1990, 1121; OLG Brandenburg, VersR 1995, 1439; OLG Jena, BADK-Information 2001, 161).
  • OLG Celle, 11.01.1995 - 9 U 11/94
    Auszug aus OLG Celle, 29.05.2002 - 9 U 314/01
    Es muss sich um solche Fahrbahnstellen handeln, die wegen ihrer eigentümlichen Anlage oder bestimmter Zustände, die nicht ohne weiteres erkennbar sind, die Möglichkeit eines Unfalls auch für den Fall nahe legen, dass der Verkehrsteilnehmer die im Verkehr im Winter allgemein erforderliche Sorgfalt walten lässt (vgl. BGH NJW 1965, 201; Senatsurteil vom 11. Januar 1995 - 9 U 11/94 - OLGR Celle 1995, 53).
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